Wahlen
Landtagswahlen
Bei Landtagswahlen ist das Gebiet des Landkreises Bayreuth auf die Stimmkreise Bayreuth und Wunsiedel/Kulmbach aufgeteilt. Die Stimmkreisleitung wird für jeden Stimmkreis vor jeder Wahl von der Regierung von Oberfranken ernannt.
Wahlperiode: 5 Jahre
Bezirkswahlen
Bei Bezirkswahlen ist das Gebiet des Landkreises Bayreuth auf die Stimmkreise Bayreuth und Wunsiedel/Kulmbach aufgeteilt. Die Stimmkreisleitung wird für jeden Stimmkreis vor jeder Wahl von der Regierung von Oberfranken ernannt.
Wahlperiode: 5 Jahre
Bundestagswahlen
Die Bundestagswahlen bilden Landkreis und Stad Bayreuth einen gemeinsamen Wahlkreis. Die Kreiswahlleitung für den Wahlkreis wird vor jeder Wahl von der Regierung von Oberfranken ernannt.
Wahlperiode: 4 Jahre
Kommunalwahlen
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt Bayreuth als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung jeder Kommune. Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen bleibt in den kreisangehörigen Gemeinden. Für die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl sind ebenfalls die Gemeinden zuständig, die Leitung dieser Wahlen und die Feststellung der Ergebnisse obliegt jedoch dem Landratsamt Bayreuth.
Wahlperiode: 6 Jahre