Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege dem jeweiligen Anlieger unterliegt.
Die Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, ist auf der Homepage der Gemeinde Fichtelberg unter der Rubrik Satzungen/Verordnungen/Ortsrecht abrufbar.
Des Weiteren bitten wir darauf zu achten, dass Bäume, Hecken, Büsche o. ä. regelmäßig so zurückgeschnitten werden, dass keine Sicht- und/oder Durchfahrtsbehinderungen für Fahrzeuge entstehen.
Wir bitten, vor allem in Ihrem eigenen Interesse, um Beachtung und Durchführung entsprechender Maßnahmen, wenn notwendig.
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