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Information zu den neuen Kanalgebühren
Information zu den neuen Kanalgebühren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Sitzung des Kommunalunternehmens Abwasserwirtschaft Fichtelberg am 29. September wurde die Gebührenkalkulation für die kommenden vier Jahre vorgestellt. Erarbeitet wurde sie von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder. Herr Kohl stellte die Ergebnisse für das Büro vor. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. November 2026.
Bei der letzten Neukalkulation mussten wir noch mit deutlichen Gebührensteigerungen rechnen. Umso erfreulicher ist das Ergebnis der aktuellen Berechnung: Die Gebühr je Kubikmeter Abwasser kann gesenkt werden.
Nach der Kalkulation hätte die Gebühr in Fichtelberg und Neubau künftig 6,16 Euro je Kubikmeter betragen können. In Hüttstadl lag der kalkulierte Wert bei 7,24 Euro. Wir haben uns bewusst dafür entschieden, für Fichtelberg, Neubau und Hüttstadl einheitlich 7,45 Euro je Kubikmeter festzusetzen.
Damit sinkt die Gebühr in Fichtelberg und Neubau gegenüber den bisherigen 7,67 Euro um 22 Cent je Kubikmeter. In Hüttstadl sinkt sie gegenüber den bisherigen 7,86 Euro um 41 Cent.
Einheitliche Grundgebühren in allen Ortsteilen.
Auch bei den Grundgebühren ist uns die Gleichbehandlung aller Ortsteile wichtig. Die Grundgebühren richten sich nach der Größe des Wasserzählers. In Fichtelberg und Neubau gelten die folgenden Sätze bereits seit Jahren. Für Hüttstadl wird die bisher niedrigere Staffelung nun an diese bestehenden Sätze angeglichen. Künftig gelten damit in allen drei Ortsteilen dieselben Grundgebühren:
• Wasserzähler bis 5 m³/h: Fichtelberg/Neubau bisher 88,80 Euro pro Jahr; Hüttstadl bisher 44,40 Euro pro Jahr; künftig einheitlich 88,80 Euro pro Jahr.
• Wasserzähler bis 10 m³/h: Fichtelberg/Neubau bisher 134,40 Euro pro Jahr; Hüttstadl bisher 67,20 Euro pro Jahr; künftig einheitlich 134,40 Euro pro Jahr.
• Wasserzähler bis 20 m³/h: Fichtelberg/Neubau bisher 175,20 Euro pro Jahr; Hüttstadl bisher 87,60 Euro pro Jahr; künftig einheitlich 175,20 Euro pro Jahr.
• Wasserzähler über 20 m³/h: Fichtelberg/Neubau bisher 348 Euro pro Jahr; Hüttstadl bisher 174 Euro pro Jahr; künftig einheitlich 348 Euro pro Jahr.
Für Hüttstadl bedeutet die Angleichung eine Erhöhung der Grundgebühr. In Fichtelberg und Neubau bleiben die Grundgebühren auf dem Niveau, das dort bereits seit Jahren gilt. Uns war wichtig, eine einheitliche Regelung für alle Ortsteile zu schaffen.
Warum setzen wir die Gebühr je Kubikmeter nicht noch niedriger fest? Eine stärkere Senkung heute könnte dazu führen, dass bei der nächsten Neukalkulation in vier Jahren eine sehr hohe Erhöhung nötig wird. Das wollen wir vermeiden. Deshalb bilden wir trotz der Senkung Rücklagen, um notwendige Maßnahmen und mögliche Kostensteigerungen besser auffangen zu können. So wollen wir die Gebühren langfristig möglichst stabil halten.
Zu diesem Ergebnis haben die gute Arbeit des Vorstands Thomas Förster und die Einsparungen auf der Ausgabenseite beigetragen. Mein Dank gilt ihm sowie dem Verwaltungsrat und dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit. Der Beschluss über die Gebühren wurde im Verwaltungsrat einstimmig gefasst.
Unser Ziel ist es, verantwortungsvoll zu wirtschaften und die Kosten, wo immer es möglich ist, weiter zu senken. Trotz allgemeiner Kostensteigerungen können wir die Gebühr je Kubikmeter senken, die Grundgebühren in allen Ortsteilen vereinheitlichen und zugleich für die kommenden Jahre vorsorgen. Ich hoffe, dass Sie unsere Entscheidung nachvollziehen können.
Ihr
Sebastian Voit
Erster Bürgermeister der Gemeinde Fichtelberg
Bild zur Meldung: Die Kanalgebühren sinken
















