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- 21.09.2026 Neu: Die offizielle Fashion-Kollektion der Erlebnisregion Ochsenkopf!
- 15.09.2026 Unsere Vorschulkinder
- 15.09.2026 Ein neuer Lebensabschnitt beginnt!
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Info zur Grundsteuer
Aufgrund der Bindungswirkung der Messbetragsbescheide müssen sich Bürger bei Rückfragen, vermeintlichen unzutreffenden Feststellungen bzw. Festsetzungen direkt an das Finanzamt wenden.
Da beim Finanzamt derzeit eine Vielzahl von telefonischen, persönlichen, elektronischen und schriftlichen Anträgen eingehen, ist keine durchgängige Erreichbarkeit der Bewertungsstelle gegeben.
Um dennoch zu gewährleisten, dass die Anträge zutreffend beim Finanzamt eingehen, wurde ein Antragsformular zur Verfügung gestellt, damit die Anträge möglichst einfach gestellt werden können und dennoch ein Mindestmaß an Qualität haben.
Dennoch muss mit einer längeren Bearbeitungszeit der Anträge als üblich gerechnet werden. Der entsprechende Antrag/hilfsweise Fortschreibung nebst Einwilligungserklärung können Sie unten als pdf-Datei abrufen. Das Formular muss dann direkt beim Finanzamt eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.grundsteuer.bayern.de.
















