Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet

GEMEINDE FICHTELBERG

MERKBLATT FÜR EIGENTÜMER

Sanierungsanleitung Gemeinde Fichtelberg

 

1. Prüfen, ob das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt

 

2. Information an die Gemeinde über Sanierungsvorhaben

(schriftlich)

 

3. Beratung durch Architekten (Sanierungsberatung, freiwillig)

 

4. Einreichen des Antrages durch den Eigentümer:

  • Maßnahmen-/Baubeschreibung, detailliert, mit Zeichnungen (Grundrisse, Ansichten Schnitte, prüffähig vermaßt) oder eventuell prüffähige tabellarische Übersicht zu Flächen, Volumen, etc.
  • Kostenaufstellung (zwei bis drei alternative Angebote),
  • Energetische Sanierung: Berechnung des maximalen Einsparpotentials, hier muss ein Energieberater (Architekt) unterstützen.

 

5. Bewertung der Gemeinde, ob Vorhaben im Sinne der Beseitigung städtebaulicher    Missstände (§ 177 BauGB) bzw. der energetischen Sanierung sind.

 

6. Ausstellung der Bescheinigung durch die Gemeinde

 

7. Durchführung der Maßnahme durch den Eigentümer (verpflichtend, wenn Steuervorteile genutzt werden sollen)

 

8. Prüfung/Bescheinigung der Maßnahme durch die Gemeinde

Kontakt:

Gemeinde Fichtelberg

1. Bürgermeister Sebastian Voit

Gablonzer Str. 11

95686 Fichtelberg

Telefon: 09272/970-0

Telefax: 09272/970-44

E-Mail:

 

 

Sanierung
Sanierung

Städtebauliche Missstände nach § 177 BauGB:

(Auszug)

(2) Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.

(3) Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter

  1. die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird,
  2. die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
  3. die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.