LQ Gutachten Hygienische Voraussetzungen für Luftkurort Fichtelberg

Fichtelberg, den 18. 08. 2022

Bekanntmachung der Gemeinde Fichtelberg

Fichtelberg erfüllt weiterhin die bioklimatischen und lufthygienischen Voraussetzungen als „Luftkurort“

Um das Prädikat Luftkurort tragen zu dürfen, muss sich die Gemeinde Fichtelberg einer regelmäßigen Prüfung unterziehen, bei der die bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bewertet werden. Die Ergebnisse dienen den Aufsichtsbehörden als Entscheidungsgrundlage für die Verleihung bzw. Bestätigung der verschiedenen Prädikate.

Die Prädikatisierung richtet sich dabei nach der jeweiligen Ländervorschrift sowie den Bestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. (DHV) und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV). Diese sollen gewährleisten, dass Patienten und Kurgäste sowie Touristen und Erholungsuchende in Erholungsorten, Kurorten und Heilbädern bioklimatische und lufthygienische Bedingungen vorfinden, die eine Anwendung des Klimas und der Luft als natürliche ortsgebundene Heilmittel ermöglichen und bei sonstigen Anwendungen keine abträgliche Belastung darstellen. 

Luftqualität

Primär hängt die Luftgüte von Verkehrs- und Heizungsemissionen ab; ferner spielen die topographische Lage, die Anzahl der Einwohner und das Gewerbe eine Rolle. Daneben haben auch natürliche Quellen (z. B. Waldbrände, Vegetation, Trockengebiete) Einfluss auf die örtliche Luftschadstoffbelastung.

Im Rahmen der Prädikatisierung sind alle 10 Jahre Luftqualitätsmessungen durchzuführen. In Fichtelberg wurde vom 26.02.2021 bis 04.03.2022 an zwei Standorten die Luft hinsichtlich Stickstoffdioxid (NO2), Fein- und Grobstaub sowie Ruß analysiert. Das so genannte Kurgebiet repräsentiert dabei die Hintergrundbelastung, das Verkehrszentrum die verkehrsbedingte Zusatzbelastung.

Die mittleren, gemessenen Konzentrationen der untersuchten Luftbeimengungen und ihre Bewertung sind für die beiden Repräsentanzen Kurgebiet und Verkehrszentrum in der nachfolgenden Bewertungstabelle zusammengefasst. Wie hoch die Konzentrationen der genannten Komponenten sein dürfen, ist in den Bestimmungen des DHV und DTV festgelegt. Dabei gelten für das Kurgebiet strengere Richtwerte. 

Die Überprüfung der Luft in Fichtelberg ergab, dass die Belastung größtenteils äußerst gering ausgefallen ist. Während die Belastung durch Grobstaub (gesamt) im Kurgebiet sowie die Belastung durch Feinstaub im Verkehrszentrum normal ausgefallen ist, konnte die Belastung durch Grobstaub (gesamt) im Verkehrszentrum und die Belastung durch Grobstaub (opak) im Kurgebiet als gering eingestuft werden.  

Fazit

Im Rahmen der Prädikatisierung konnte bestätigt werden, dass zurzeit im Beurteilungsgebiet von Fichtelberg die lufthygienischen Voraussetzungen für die Bestätigung des Prädikates Luftkurort erfüllt sind.

 

16.08.2022

Gemeinde Fichtelberg

Förster, Geschäftsleiter

 

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