An alle Grundstückseigentümer
An alle Grundstückseigentümer
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen,
das vom Kommunalunternehmen zur Abwasserwirtschaft Fichtelberg beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt mittlerweile wieder die im Herbst begonnenen Vermessungen und Aktualisierungen der vorhandenen, beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen in allen Ortsteilen der Gemeinde Fichtelberg durch.
Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen zur Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen zu ermitteln. Darüber hinaus werden die aktuellen Flächen zur Ermittlung der Beitragshöhe eines anstehenden Verbesserungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtungen benötigt.
Für diese so genannten Globalberechnungen müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind und für die deswegen bei der Gemeindeverwaltung keine Unterlagen vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.
Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer keinerlei Kosten an.
Nach Beendigung der Vermessungsarbeiten werden alle Grundstückseigentümer eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen erhalten. In anschließenden Anhörterminen wird dann nochmals Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen vor Ort durchgeführt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Entwässerungseinrichtung zu prüfen. Sollte die Bestandserfassung seitens eines Grundstücks-eigentümers nicht gestattet werden, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass in diesen Fällen im Sinne der Allgemeinheit alle vorhandenen Gebäudeflächen des Grundstücks als beitragspflichtig einzustufen sind.
Die Rechtsgrundlage, wonach die Kommunen - bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter - Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 u. Art. 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).
Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten des Kommunalunternehmens ausgestattet und werden Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich informieren. Sollten die Mitarbeiter Sie als Eigentümer nicht persönlich antreffen, werden Sie über eine "Briefkasteninformation" um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Vermesser zur Terminvereinbarung gebeten. Die Dauer der Vermessungsarbeiten für ein gewöhnliches Wohnhaus mit Nebengebäude wird ca. 10-15 min. betragen.
Wir versichern Ihnen, dass im Zuge der Vermessungen neben den erforderlichen Beitragsflächen keinerlei persönliche Daten erfasst werden.
gez. gez.
Sebastian Voit Thomas Förster
Verwaltungsratsvorsitzender Vorstand