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Info zur Grundsteuer

18. 12. 2024

Aufgrund der Bindungswirkung der Messbetragsbescheide müssen sich Bürger bei Rückfragen, vermeintlichen unzutreffenden Feststellungen bzw. Festsetzungen direkt an das Finanzamt wenden.

Da beim Finanzamt derzeit eine Vielzahl von telefonischen, persönlichen, elektronischen und schriftlichen Anträgen eingehen, ist keine durchgängige Erreichbarkeit der Bewertungsstelle gegeben. 

Um dennoch zu gewährleisten, dass die Anträge zutreffend beim Finanzamt eingehen, wurde ein Antragsformular zur Verfügung gestellt, damit die Anträge möglichst einfach gestellt werden können und dennoch ein Mindestmaß an Qualität haben. 

Dennoch muss mit einer längeren Bearbeitungszeit der Anträge als üblich gerechnet werden. Der entsprechende Antrag/hilfsweise Fortschreibung nebst Einwilligungserklärung können Sie unten als pdf-Datei abrufen. Das Formular muss dann direkt beim Finanzamt eingereicht werden.

Für allgemeine Fragen oder Informationen wurde durch das Landesamt für Steuern eine Hotline Grundsteuer mit der Telefonnummer 089/3070007 eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.grundsteuer.bayern.de.

 
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