Information aus dem Einwohnermeldeamt
PERSONALAUSWEIS:
Ab 02. August 2021 sind alle Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung eines Personalausweises verpflichtet, die Abdrücke von zwei Fingern auf dem Chip des Personalausweises speichern zu lassen. Nach wie vor ist ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) für eine Neubeantragung notwendig.
KINDERREISEPASS:
Zum 01. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 01. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Dies gilt auch bei Verlängerungen und Aktualisierungen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung eines Kinderreisepasses das Kind sowie beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich vorstellig werden müssen. Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, dass beide Elternteile vorsprechen können, kann eine ausgefüllte Zustimmungserklärung mitgebracht werden.
Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamtes. Bitte fordern Sie dieses vorab telefonisch oder per Mail an.
GEBÜHRENÜBERSICHT:
Personalausweis über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 37,00 €
Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 22,80 €
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) 10,00 €
Reisepass über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 60,00 €
Reisepass unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 €
vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €
Kinderreisepass (Erstausstellung – 1 Jahr gültig) 13,00 €
Kinderreisepass (Verlängerung/Aktualisierung
höchstens bis 12 Jahre – 1 Jahr gültig) 6,00 €
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Fichtelberg erreichen Sie unter 09272/97015.
Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Bild zur Meldung: Information aus dem Einwohnermeldeamt